Scope 3 Kategorie 15 umfasst indirekte Emissionen aus den Investitionen eines Unternehmens (sogenannte „finanzierte Emissionen“), die über Eigenkapitalbeteiligungen, Projektfinanzierungen oder die Emission von Fremdkapital einbezogen werden. C15 fällt unter den Scope-3-Standard des Greenhouse Gas Protocol und ist die letzte Kategorie innerhalb von Scope 3. Wie es für Scope 3 typisch ist (indirekte Emissionen außerhalb der berichtenden Einheit, die in deren Wertschöpfungskette liegen), bezieht sich C15 ausschließlich auf Emissionen, die nicht bereits in den Scope-1- (direkt) oder Scope-2- (eingekaufte Energie) Inventaren des investierenden Unternehmens enthalten sind. S3 C15 bezieht sich stattdessen auf die indirekten, anteiligen Scope-1- und Scope-2-Emissionen jener Portfoliounternehmen, die dem Investor über diese Kategorie zugerechnet werden. Im Kontext von EACs (marktbasierte Scope-2-Instrumente): Wenn ein Portfoliounternehmen EACs nutzt und entwertet und dies in seinem marktbasierten Reporting abbildet, sinken seine berichteten Scope-2-Emissionen. Da Kategorie 15 diese berichteten Emissionsdaten zur Berechnung finanzierter Emissionen verwendet, können wirksame EAC-Entwertungen auf Ebene des Portfoliounternehmens die dem Investor in Kategorie 15 zugerechneten finanzierten Emissionen indirekt reduzieren. EACs selbst sind kein direktes Instrument der Kategorie 15, beeinflussen jedoch die Eingabedaten, die in der Kategorie-15-Berechnung verwendet werden, aufgrund ihrer Kernfunktion innerhalb von marktbasierten Berechnungen.


