Entwertungsbestätigungen müssen zu Nachweispaketen zusammengestellt werden, um Claims zu belegen: typischerweise für Emissionsangaben und für Systeme, die einen Nachweis über den Verbrauch erneuerbarer Energien verlangen. Sie stehen nach der Entwertung von EACs in einem Register oder einem Virtual Account zum Download bereit. Sie enthalten die Identifikation des Begünstigten und – ähnlich wie EACs – die relevanten Geräte-Metadaten vollständig. Am Beispiel von europäischen Herkunftsnachweisen (HKN): Die Bestätigungen verweisen auf eindeutige Zertifikatsnummern, konkrete Erzeugungsmengen, die Entwertungsdomäne, Anlagennamen, das Ausstellungsdatum, Produktionszeiträume, Technologieklassifizierungen sowie darauf, ob die Anlage öffentliche Förderung erhalten hat (Investitionsförderung oder Produktionsförderung).


