Gebündelte Beschaffung bedeutet, Strom und EACs über einheitliche Transaktionen zu liefern – im Gegensatz zu separaten oder unabhängigen Übertragungen von entbündelten EACs. Der Mechanismus beschreibt häufig ein Szenario, in dem ein Erzeuger Strom und Zertifikate gleichzeitig an denselben Käufer über einheitliche kommerzielle Mechanismen verkauft, z. B. über PPAs. „Gebündelt“ setzt jedoch nicht zwingend voraus, dass EACs vom exakt gleichen Erzeuger stammen wie die verkaufte Energie, noch dass sie mit dem Erzeugungszeitraum des gelieferten Stroms übereinstimmen müssen. Entscheidend ist vielmehr nur, dass Energie und EACs Teil desselben Vertrags sind.
Definition gebündelter Energie
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Aktualisiert am
February 27, 2026


