Herkunftsnachweise (HKN) erfassen die Attribute erneuerbaren Stroms in den europäischen Märkten über das konventionelle Book-and-Claim-Prinzip und fungieren als Europas dominierendes EAC. Erzeuger erhalten einen HKN pro ins Netz eingespeister Megawattstunde, und die Ausstellung erfolgt nach der Übermittlung der Produktionsdaten an den jeweiligen nationalen Registerbetreiber. Herkunftsnachweise werden gekauft und verkauft und scheiden durch Ablauf oder Entwertung aus dem Angebot aus.
HKN werden durch die EU-Richtlinie 2023/2413 (allgemein bekannt als REDIII) reguliert und über die EECS-Regeln (unter Aufsicht der AIB) operationalisiert.
Definition von Herkunftsnachweisen (HKN)
Substantiv (Eigenname)
Europa
Zertifikate & Tracking
Aktualisiert am
February 27, 2026


