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Herkunftsnachweise (HKN): Vollständiger Leitfaden zu Temporal Matching, Ablauf- & Laufzeitregeln je Land im Jahr 2026

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Herkunftsnachweise (HKN) sind das standardisierte europäische Instrument zur Nachverfolgung erneuerbaren Stroms auf dem gesamten Kontinent – doch die Regeln für ihre Gültigkeit sind alles andere als einheitlich.

Ein in Frankreich ausgestellter HKN unterliegt ganz anderen zeitlichen Vorgaben als ein anderer HKN aus Irland oder den Niederlanden – wirklich sichtbar wird der Unterschied jedoch erst bei der Entwertung. Für jedes Sustainability-Team, das Zertifikate grenzüberschreitend beschafft oder verwaltet, ist das korrekte Vorgehen entscheidend für ein regelkonformes Portfolio und einen auditfähigen Scope-2-Emissionsbericht.

Dieser Leitfaden erläutert die Grundlagen zu HKN-Laufzeiten, zeitlicher Zuordnung (Temporal Matching) und Ablauf auf Registerebene (beachten Sie, dass private Standards wie RE100, das GHG Protocol oder regimebezogene Varianten der GHG Berichterstattung zusätzliche zeitliche Anforderungen festlegen können und auch festlegen). Außerdem geben wir einen Überblick über die länderspezifischen Unterschiede (als Tabelle und Karte), die das grenzüberschreitende Zertifikatsmanagement zu einer wirklich komplexen operativen Aufgabe machen. Eine Einführung ins Matching insgesamt finden Sie in unserem Leitfaden zu zeitlichem und geografischem Matching.

Wie lange sind Herkunftsnachweise gültig – und wann laufen sie ab?

Die wichtigste Grundregel lautet: Ein HKN bleibt 12 Monate nach Ende seines Produktionszeitraums handelbar – und diese Regel gilt in den meisten AIB-Mitgliedstaaten. Nach Ablauf dieses Zeitfensters ist der HKN auf Registerebene abgelaufen und kann nicht mehr übertragen oder – in vielen Rechtsräumen – entwertet werden.

Diese 12-Monats-Grenze gilt sowohl für Handel als auch für Entwertung; doch genau hier liegt die Verwirrung: Mehrere Märkte haben besondere „Kulanzfristen“, die die 12-Monats-Basisregel nicht abbildet. Ungarn, Deutschland und Estland erlauben die Entwertung bis zu 18 Monate nach der Produktion (6 Monate nach Ende der Handelsfrist), obwohl der Handel nach 12 Monaten endet. Nach einem ähnlichen Modell erlaubt Italien die Entwertung ebenfalls für weitere sechs Monate über das Übertragungsfenster hinaus, begrenzt auf den 31. März des Jahres n+2. Irland und Österreich sind echte Ausreißer: HKN bleiben volle 18 Monate ab Ende des Produktionszeitraums handelbar, und in Irland können diese HKN für jedes Offenlegungsjahr entwertet werden, in dem sie gültig sind. Diese Unterschiede haben sehr reale Konsequenzen für das Timing der Beschaffung.

Die Karte unten zeigt, wie diese Laufzeit- und Ablaufregeln in allen betrachteten AIB-Domains gelten.

Beachten Sie, dass für Stromlieferanten Unterschiede bei Offenlegungsfristen dieses Thema zusätzlich verkomplizieren (siehe unseren kurzen Artikel dazu hier), wobei die meisten Länder einen Entwertungsstichtag zum 31. März für den Verbrauch des Vorjahres durchsetzen.

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Laufzeit & Temporal Matching in Europa

Erfordern Herkunftsnachweise ein zeitliches Matching zwischen Produktion und Verbrauch?

Temporal Matching bedeutet, dass der Produktionszeitraum eines HKN mit dem Verbrauch übereinstimmt, den er zum Zeitpunkt der Entwertung belegt. Die meisten Länder wenden jährliches Matching an: HKN aus Jahr X werden gegen den Verbrauch in Jahr X entwertet; die Durchsetzung erfolgt über Laufzeitregeln und Offenlegungsfristen. Davon auszugehen, dass eine einzige Beschaffungsstrategie hier einfach einem einheitlichen Regelwerk folgen kann, ist häufig genau die Art folgenschweren Planungsfehlers, den eine Compliance-Funktion nur einmal macht. Die Tabelle unten liefert die vollständige Aufschlüsselung nach Ländern.

Land Laufzeit / Entwertung Temporal Matching
Österreich
EAG §83(2), Disclosure Datasheet. DP sagt 12 Monate, aber Gesetzgebung hat Vorrang
Handelbar
18 Monate
Entwertung
Keine separate
Entwertung jederzeit vor Ablauf der 18 Monate
Jährliches Matching
HKN aus Jahr X bis 31. März X+1 entwertet
Belgien (Brüssel)
DP E.11.1–E.11.2, C.3.2
Handelbar
12 Monate
Entwertung
12 Monate
Ausnahmsweise bis zu 18 Monate nur bei BRUGEL-zurechenbaren Fehlern
Keine Vorgabe
Abhängig von individuellen Lieferverträgen, nicht von Regulierung
Belgien (föderal)
DP E.11.1–E.11.2, GO Decree Art. 5 §2
Handelbar
12 Monate
Nach Produktionsmonat
Entwertung
Keine
HKN laufen nach 12 Monaten ab; keine weitere Aktivität möglich
k. A.
Kein Offenlegungsregime im föderalen Bereich
Belgien (Flandern)
DP E.11.1–E.11.2
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Insgesamt 18 Monate
Monate 13–18: nur Entwertung, keine Übertragung
Keine Vorgabe
Jeder gültige HKN entwertbar, unabhängig vom Produktionsmonat
Belgien (Wallonien)
DP E.13.1–E.13.2, AGW PEV Art. 17bis
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Keine
Gleiche 12-Monats-Frist für Übertragung und Entwertung
Keine Vorgabe
Jeder gültige HKN, vorbehaltlich der 12-monatigen Laufzeitbegrenzung
Kroatien
DP E.10.1–E.10.3, Regulation Art. 12(2)–(5)
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Keine
Übertragung und Entwertung enden gleichzeitig; absoluter Ablauf nach 18 Monaten
Jährliches Matching
Zypern
DP E.13.1–E.13.2, Disclosure Datasheet
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Insgesamt 18 Monate
Monate 13–18: nur Entwertung, kein Handel
Keine Vorgabe
Datasheet stellt ausdrücklich fest, dass Produktions- und Offenlegungszeiträume nicht zusammenfallen
Tschechien
DP, AIB Disclosure Datasheet
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Keine
Ebenfalls 12 Monate, danach automatischer Ablauf
Jährliches Matching
Offenlegung Jahr X+1 muss Produktion aus Jahr X referenzieren
Dänemark
DP E.11.1–E.11.5, EO 913 §11, BEK 1322 §8.4
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Keine
Absoluter Ablauf nach 18 Monaten gem. EO 913 §11.6, aber Nutzung auf 12 Monate begrenzt
Jährliches Matching
Produktionsjahr muss dem Offenlegungsjahr entsprechen
Estland
DP E.13.1–E.13.2, Energy Sector Organisation Act §32⁷(4)–(6)
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Insgesamt 18 Monate
6 Monate Kulanzfrist nur für Entwertung
Keine Vorgabe
Keine Ausrichtung von Produktion und Verbrauch erforderlich
Finnland
DP E.13.3–E.13.4, Law §5
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Keine
Gleiche 12-Monats-Grenze für Übertragung und Entwertung
Jährliches Matching
Produktionszeitraum muss innerhalb des Offenlegungs-/Verbrauchsjahres liegen
Frankreich
DP C.3.1–C.3.2, Article R311-64 French Energy Code
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Keine
HKN laufen für Übertragung und Entwertung gleichzeitig ab
Monatliches Matching
Produktionsmonat muss dem Verbrauchsmonat entsprechen – eine der strengsten Regeln in Europa
Deutschland
DP, HkRNDV §28(2) & §34
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Insgesamt 18 Monate
6 Monate Kulanzfrist nur für Entwertung
Jährliches Matching
Griechenland
DP E.11.1–E.11.3
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Keine
Importierte HKN laufen automatisch nach 12 Monaten ab – unabhängig vom Ausstellungsbereich
Keine Vorgabe
Keine explizite Regel, aber operative Einschränkungen führen zu einer nahezu jährlichen Ausrichtung
Ungarn
DP E.11.1–E.11.3, GO Decree §12(2)–(4)
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Insgesamt 18 Monate
6 Monate Kulanzfrist nur für Entwertung
Keine Vorgabe
Keine Vorgabe „Produktionsjahr = Verbrauchsjahr“
Island
DP E.11.1–E.11.2, Regulation 757/2012 Art. 10
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Keine
Übertragung und Entwertung enden gleichzeitig
Jährliches Matching
Irland
DP E.11.1, S.I. 350/2022 Reg. 27(6)–(7)
Handelbar
18 Monate
Längste handelbare Laufzeit im Set
Entwertung
Keine separate
Entwertung = Ablauf = 18 Monate; 12-monatige Offenlegungsgültigkeit bestimmt, für welches Jahr er dient
Keine Vorgabe
HKN kann für jedes Offenlegungsjahr entwertet werden, in dem er gültig ist
Italien
DP E.13.1–E.13.2, D.Lgs. 199/2021 Art. 46.4, DM 224/2023 Art. 4.6
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Insgesamt 18 Monate
Spätestens am 31. März des Jahres n+2
Keine Vorgabe
Jeder gültige HKN kann für jeden Verbrauchszeitraum genutzt werden
Lettland
DP E.12.1–E.12.3, E.11.1
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Keine
HKN laufen nach 12 Monaten ab, keine Kulanzfrist
Jährliches Matching
Nicht kodifiziert; durch Zusammenspiel aus 12-Monats-Laufzeit + Frist 1. April durchgesetzt
Litauen
DP C.1.2.3, E.10.1
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Insgesamt 18 Monate
Letzte 6 Monate nur für Entwertung; Registerablauf nach 18 Monaten
Jährliches Matching
Bis 31. März entwertete HKN belegen Herkunft für das vorherige Kalenderjahr
Luxemburg
DP E.11.1–E.11.2
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Keine
Gleiche 12-Monats-Frist für Übertragung und Entwertung
Keine Vorgabe
Jeder gültige HKN wird für die Offenlegung akzeptiert
Niederlande
DP E.13.2
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Keine
Gleiche 12-Monats-Marke für Übertragung und Entwertung
Keine Vorgabe
Jeder gültige HKN kann jeden Verbrauch belegen
Norwegen
DP E.10.1–E.10.2, FOR 2007-12-14-1652 §9
Tägliche Ausstellungsgranularität, einzigartig in Europa
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Keine
Entwertung und handelbare Laufzeit enden gleichzeitig
Keine Vorgabe
Jeder gültige HKN kann für jeden Verbrauchszeitraum entwertet werden
Polen
RES Act Art. 122 ust. 3 & 3a, GOR Rules §19–21
Handelbar
12 Monate
Danach nicht mehr übertragbar
Entwertung
Insgesamt 18 Monate
6 zusätzliche Monate nur für Entwertung
Keine Vorgabe
Gesetzgebung schweigt vollständig zur zeitlichen Korrelation; TGE prüft Matching nicht
Portugal
DP E.13.1, E.12.6–E.12.7
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Insgesamt 18 Monate
Monate 13–18 nur für Entwertung außerhalb der Offenlegung; Entwertung für Offenlegung auf 12 Monate begrenzt
Keine Vorgabe
Datasheet stellt ausdrücklich fest, dass Temporal Matching nicht verpflichtend ist
Serbien
DP E.9.1, RES Law Art. 50(8)
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Keine
Übertragung und Entwertung enden gleichzeitig
Keine Vorgabe
Jeder gültige HKN für jeden Verbrauchszeitraum
Slowakei
DP E.13.1–E.13.2, Act RES §8a(7) & §8b(10)
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Keine über handelbar hinaus
Administrative Ablauf-Absicherung nach 18 Monaten gem. §8b(10) Act RES
Keine Vorgabe
Entwertung nennt den Verbrauchszeitraum, dies ist jedoch informativ und keine Matching-Vorgabe
Slowenien
DP E.10.2, ZSROVE Art 10(8)
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Insgesamt 18 Monate
6 Monate Kulanzfrist nur für Entwertung gem. ZSROVE Art 10(8)
Keine Vorgabe
Jeder gültige HKN innerhalb des April–März-Fensters zählt
Spanien
DP E.2.5, Orden ITC/1522/2007 Art. 12.4
Handelbar
12 Monate
Ablauf am ersten Tag des Monats m+12
Entwertung
Keine separate
Operativer Stichtag 10. März n+1, danach automatische Offenlegungs-Sammelentwertung am 31. März n+1
Jährliches Matching
HKN aus Jahr n können nur für die Offenlegung von Jahr n genutzt werden
Schweden
DP E.11.1–E.11.2, SFS 2010:601
Handelbar
12 Monate
Entwertung
Keine
Vollständiger Ablauf nach 12 Monaten
Jährliches Matching
Durch Kombination aus 12-Monats-Laufzeit + Frist 31. März durchgesetzt
Schweiz
DP E.13.1, C.7.4, HKSV Art. 1(4)
Handelbar
12 Monate
Produktion Jan–Apr verlängert bis Ende Mai des Folgejahres
Entwertung
12 Monate
Wie handelbar; nationale Abweichung für Jan–Apr zur Offenlegungs-Ausrichtung
Jährliches Matching
Produktionsjahr muss dem Verbrauchsjahr entsprechen; ab 2027 Umstellung auf quartalsweise Offenlegung

Beachten Sie, dass Soldera nicht gewährleisten kann, dass die obigen Daten aktuell sind.

Wie fügen private Standards diesem Thema eine weitere Ebene hinzu?

Auch wenn dies nicht der Fokus dieses Artikels ist, halten wir diese Klarstellung für wertvoll. Bisher haben wir nur die technischen und rechtlichen Grenzen beschrieben, an die sich die Register selbst halten bzw. die sie durchsetzen – private Standards fügen jedoch zusätzliche Vorgaben hinzu, denen Sie folgen müssen, wenn Sie EACs gemäß deren Regelwerk entwerten möchten.

Das müssen Sie nicht alles manuell machen …

Es ist völlig normal, wenn sich das etwas überwältigend anfühlt. Über 30+ Regelwerke zu Laufzeit, Ablauf und Temporal Matching aus einer Tabelle heraus zu navigieren, ist für ein kleines Portfolio vielleicht machbar. Das jedoch zuverlässig im großen Maßstab zu tun – mit auditfähiger Dokumentation über immer engere Reporting-Zyklen hinweg – ist eine ganz andere Herausforderung. Soldera ist eine einheitliche Plattform, die sich von einem Ort aus mit allen wichtigen europäischen Registern verbindet. So erhalten Zertifikatsmanager die Möglichkeit, direkt bei Erzeugern zu beschaffen, Entwertungen über Rechtsräume mit unterschiedlichen Regeln hinweg zu verwalten und verifizierte Entwertungsbestätigungen für jeden Standort zu erstellen. Da sich die europäischen Regeln für erneuerbaren Verbrauch laufend ändern, muss die Infrastruktur für regelkonforme Beschaffung anpassungsfähig und automatisiert sein. Lassen Sie Soldera die Last reduzieren.

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Oliver Bonallack ist Associate des Gründers bei Soldera. Seine Texte konzentrieren sich auf Energieattribut-Zertifikate (EACs) und Herkunftsnachweise (GOs). Er verfügt über einen Hintergrund in Venture-Analyse und Public Policy und hat einen BSc (First Class) in Politik & Internationale Beziehungen von der University of Bristol sowie Spitzenleistungen im Venture Institute und im Terra.do Climate Fellowship erzielt. Zu seiner Klima- und Energieerfahrung zählen der Aufbau KI-first Workflows für Registerprozesse sowie Investitionen in Climate-Tech-Startups über Collective VC und Team Ignite Ventures. Seine tägliche Arbeit konzentriert sich auf Compliance und Registerbetrieb, Marktdaten und Policy-Recherche, Content- und GTM-Systeme sowie Automatisierung entlang der Prozesse für erneuerbare Zertifikate

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