RE100 verwendet „angemessen nah am Berichtsjahr“, und das GHG Protocol verwendet „so nah wie möglich entwertet“, um festzulegen, wie alt ein Energieattribut-Zertifikat (EAC) sein darf, wenn es Ihrem Energieverbrauch zugeordnet wird. Das ist eine Kernanforderung für die Scope-2-Bilanzierung nach dem marktbasierten Ansatz, und die konkreten Regeln hängen davon ab, wo Sie tätig sind.
In der EU regeln nationale Vorschriften im Rahmen von RED III, wann Herkunftsnachweise (HKN) ausgestellt und entwertet werden können. Einen Übersichtsartikel zu diesem Thema finden Sie hier.
Außerhalb der EU legt das GHG Protocol ein Vintage-Fenster von 21 Monaten fest: Erzeugung von sechs Monaten vor bis drei Monate nach dem Berichtszeitraum. Dieses Fenster gilt unabhängig davon, welchen EAC-Typ Sie beschaffen – ob nordamerikanische Zertifikate für erneuerbare Energien (RECs), britische Erneuerbare Energie Herkunftsnachweise (REGOs) oder Internationale REC-Standard-Zertifikate (I-REC) in aufstrebenden Märkten. Die Entwertung (oder „redemption“ in der REGO-Terminologie) erfolgt über das jeweilige Register oder über Soldera Virtual Accounts, um den Prozess über verschiedene Zertifikatstypen hinweg zu vereinfachen. Das Vintage-Timing sollte stimmen. Zertifikate außerhalb dieses Fensters werden Ihren Scope-2-Ansprüchen schlicht nicht angerechnet. Auditoren prüfen Vintage-Daten, und wenn das falsch ist, halten Ihre Aussagen zu erneuerbaren Energien nicht stand – oder schlimmer: Sie werden wegen Doppelzählung auffällig.


