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Überblick über Offenlegungsfristen: Was sind Offenlegungsfristen für erneuerbare Energien?

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Jeder europäische Stromlieferant muss offenlegen, woher sein Strom stammt – und nutzt dafür Herkunftsnachweise (HKN).

Um erneuerbare Aussagen zu belegen, müssen HKN gegen den tatsächlichen Verbrauch entwertet werden. Die Offenlegungsfrist ist das Datum, bis zu dem diese Entwertungen durchgeführt worden sein müssen, damit sie für den Strommix des Vorjahres zählen.

Wer die Offenlegungsfrist verpasst, verliert damit jeden Versuch einer Aussage vollständig für diesen Berichtszeitraum: Das Zeitfenster ist geschlossen, und was nicht rechtzeitig entwertet wurde, kann dafür nicht mehr verwendet werden. In den meisten Teilen Europas liegt der Stichtag am 31. März des auf den Verbrauch folgenden Jahres. Aber „meistens“ trägt in diesem Satz ziemlich viel – denn die Ausnahmen sind dort, wo es operativ schnell unübersichtlich und hart wird. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die europäischen Offenlegungsfristen und heben Länder hervor, die von der Norm abweichen.

Was passiert, wenn Sie eine HKN-Offenlegungsfrist verpassen?

Sobald das Entwertungsfenster schließt, laufen nicht entwertete HKN entweder ab oder werden in das nächste Offenlegungsjahr übertragen. Wird ein HKN nach der Frist entwertet, ist das zwar weiterhin eine gültige Entwertung, aber für diesen Offenlegungszeitraum ungültig. Der Abrechnungszeitraum verschiebt sich dann vollständig.

Welche Länder haben nicht standardisierte HKN-Offenlegungsfristen?

Die Analyse der Abweichungen in den Domänen der AIB-Mitglieder zeigt 5 Märkte, die außerhalb der langjährigen 31.-März-Konvention arbeiten. In diesen Märkten zu operieren bedeutet, die volle Bandbreite unterschiedlicher Fristen zu verfolgen – einschließlich ihres Zusammenspiels mit HKN-Laufzeiten und Kulanzfristen für Entwertungen. Alle geprüften Domänen sind unten aufgeführt:

Land Offenlegungsfrist
Österreich
DP C.3.5; EAG §83(2); Offenlegungs-Datenblatt
31. März X+1
Belgien (Brüssel)
Dekret Art. 16ter §4; DP C.3.2
31. März X+1
Belgien (föderal)
DP C.3
k. A.
Kein Offenlegungsregime
Belgien (Flandern)
AIB Offenlegungs-Datenblatt; DP C.3
31. März X+1
Belgien (Wallonien)
DP C.3.4.3.b-c
31. März X+1
Kroatien
HERA Metodologija Art. 16(9); DP E.10.2
31. März X+1
Zypern
AIB Offenlegungs-Datenblatt 2025
30. Juni X+1
Tschechien
DP C.3.4; AIB RE-DISS v2.4 §34
31. März X+1
Dänemark
DP C.3.7; BEK 1322 §8.4
31. März X+1
Estland
Energy Sector Organisation Act §32⁸(9)
31. März X+1
Finnland
DP E.12.13; EA regulation §2
31. März X+1
Frankreich
Art. R333-14 Code de l'énergie; Decree 2023-1048
31. März X+1
Deutschland
Section 34 HkRNDV
1. Juli X+1
Griechenland
DP E.10.8; C.3.3
31. März X+1
Ungarn
DP C.3.7; Offenlegungs-Datenblatt
31. März X+1
Island
Regulation 757/2012 Art. 10; DP E.10a
31. März X+1
Irland
DP C.3.3; Offenlegungs-Datenblatt
31. März X+1
Italien
DM 224/2023 Art. 8.6-8.7; DP C.3.3
31. März X+1
Lettland
DP E.11.3; C.3.6.3-C.3.6.4
1. Apr. X+1
Litauen
DP C.1.2.3
31. März X+1
Luxemburg
ILR regulation ILR/E22/26 Art. 4
31. März X+1
Niederlande
DP E.13.2
31. März X+1
Norwegen
AIB Datasheet; DP E.10
31. März X+1
Polen
RES Act Art. 125a ust. 1
31. März X+1
Portugal
DP C.3.3.3; ERSE Diretiva 16/2018; Soldera operational confirmation
Ende März X+1
Praktische Frist; nicht auf ein exaktes Datum kodifiziert
Serbien
DP E.8.2; Datasheet item 5b
31. März X+1
Slowakei
OKTE official announcements (2025, 2026)
31. März X+1
Slowenien
DP C.2.2; ZSROVE Art 10(8)
31. März X+1
Spanien
DP E.2.5, E.10.2; Offenlegungs-Datenblatt
10. März X+1
Operative Sperre
31. März X+1
CNMC automatische Offenlegungsrunde
Schweden
DP C.3.3; Offenlegungs-Datenblatt
31. März X+1
Schweiz
DP E.12.7; HKSV Art. 1(4)
31. Mai X+1

Bitte beachten Sie, dass Soldera nicht sicherstellen kann, dass die obigen Daten aktuell sind.

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Oliver Bonallack ist Associate des Gründers bei Soldera. Seine Texte konzentrieren sich auf Energieattribut-Zertifikate (EACs) und Herkunftsnachweise (GOs). Er verfügt über einen Hintergrund in Venture-Analyse und Public Policy und hat einen BSc (First Class) in Politik & Internationale Beziehungen von der University of Bristol sowie Spitzenleistungen im Venture Institute und im Terra.do Climate Fellowship erzielt. Zu seiner Klima- und Energieerfahrung zählen der Aufbau KI-first Workflows für Registerprozesse sowie Investitionen in Climate-Tech-Startups über Collective VC und Team Ignite Ventures. Seine tägliche Arbeit konzentriert sich auf Compliance und Registerbetrieb, Marktdaten und Policy-Recherche, Content- und GTM-Systeme sowie Automatisierung entlang der Prozesse für erneuerbare Zertifikate

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